Die aktuelle Hochwasserkatastrophe hält uns in Atem. Wir haben organisatorisch das Bestmögliche getan, um die „Flut“ von Schadenmeldungen rasch zu bearbeiten.
Diese Sonderinformation fasst die wichtigsten Punkte zusammen – für unsere Kundinnen und Kunden, aber auch für Unternehmungen, die nicht von uns betreut werden, die wir aber dennoch unterstützen.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Gebäude- und Inventar
- Machen Sie zur Beweissicherung Fotos oder Videos von Schäden an und in den Gebäuden sowie von Schäden an den Einrichtungsgegenständen.
- Notieren Sie die Wasserstandshöhen.
- Bewahren Sie beschädigte Teile auf.
- Entfernen Sie zeitnah eingeflossenes Wasser und eingeschwemmten Schlamm aus dem Gebäude.
- Beseitigen Sie nasse Teppiche, Tapeten, saugende Dämmstoffe und Holzverkleidungen.
- Lüften, säubern und trocknen Sie die Räume. Bei größeren Wassermengen sollten Sie professionelle Hilfe hinzuziehen.
- Lassen Sie sich bei Evakuierung oder bei Weisungen/Anordnungen von Behörden, wenn möglich, eine Bestätigung aushändigen.
- Fotografieren Sie vor der Evakuierung das Gebäude von außen und von innen, einschließlich Einrichtung.
- Verschließen Sie bei Evakuierung das Gebäude (Türen und Fenster), um Plünderungen vorzubeugen.
Kraftfahrzeuge
- Melden Sie den Schaden schnellstmöglich telefonisch, damit die Schadenhöhe festgestellt werden kann.
- Starten Sie auf keinen Fall den Motor.
- Lassen Sie die Batterie von Fachleuten abklemmen.
- Öffnen Sie Türen und Kofferraum, damit das Wasser aus dem Fahrgastraum ablaufen kann.
- Trocknen Sie lose Fahrzeuginnenteile wie Fußmatten oder Bezüge an der Luft (kein Trocknen im Auto).
- Bauen Sie die Innenverkleidung nicht aus, da sie sich verzieht und später nicht mehr eingebaut werden kann.
Wie helfen wir Ihnen?
- Wir prüfen, ob der Schaden versichert ist oder nicht.
- Wir helfen Ihnen bei der Vermittlung von professionellen Trocknungs- und Sanierungsfirmen sowie von Sachverständigen.
- Unser Schaden-Außendienst unterstützt Sie vor Ort bei der Abwicklung der Schäden.
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Wenn Sie nicht an Ihre Versicherungsdokumente herankommen oder nicht wissen, ob Versicherungsschutz besteht, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite. Es geht um folgende Versicherungen:
Gebäude, Inventar und Betriebsunterbrechung
- Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen
Eine Elementar- und/oder Allgefahrenversicherung deckt die Schäden dem Grunde nach ab. Zu berücksichtigen sind vereinbarte Selbstbehalte.
- Aufsteigendes oder drückendes Grundwasser:
Schäden sind im Regelfall nicht versichert. Bitte melden Sie uns den Schaden dennoch, damit wir Ihren Fall prüfen können.
- Rückstau des Kanals
Dringt Wasser in das Gebäude ein, besteht üblicherweise Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung. Die Leitungswasserversicherung tritt hierfür normalerweise nicht ein.
- Evakuierung
Die Kosten sind unter Umständen über die bestehenden Verträge abgesichert. Dies eruieren wir für Sie ebenfalls.
Kraftfahrzeuge
- Die Teilkaskoversicherung ersetzt schadenbedingte Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs.
- Mietwagen- oder eigene Gutachterkosten werden nicht bezahlt.
- Abschleppkosten werden meistens bis zur nächsten Werkstatt übernommen.
- Über die Schutzbriefversicherung werden auch Bergungskosten erstattet.
- Die Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile weist aus, welche Gegenstände versichert sind.
- In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Es ist nur der vereinbarte Selbstbehalt zu tragen.
Schadenhotline
Sie erreichen uns über die mobile Telefonnummer +49 171 3 39 29 74 Tag und Nacht.